Vollauslastung genehmigt

Eintracht Frankfurt möchte gegen Leipzig im ausverkauften Stadion spielen. Foto: Jan Huebner

Eintracht Frankfurt darf gegen Leipzig vor 51.500 Zuschauern spielen

Zurück zur Normalität: Eintracht Frankfurt darf trotz steigender Inzidenzen das Spiel gegen RB Leipzig am Samstag vor einem vollen Stadion austragen. Das Gesundheitsamt erteilte dem hessischen Traditionsverein eine entsprechend Genehmigung. Sollten alle Tickets verkauft werden, würde das mit 51.500 Zuschauern erstmals seit der Saison 2019/20 wieder eine Vollauslastung bedeuten.

Den Anteil an PCR-getesteten Besuchern (3G-Plus) erhöhte das Gesundheitsamt auf bis zu 5.000 Zuschauer (rund zehn Prozent) gegenüber dem vergangenen Heimspiel gegen Hertha BSC (fünf Prozent). Alle weiteren Zuschauer müssen einen Impf- oder Genesenen-Nachweis erbringen (2G).

Stehplätze mit 2G und ohne Maske

Die PCR-Testpflicht für Nicht-Geimpfte gilt ab einem Alter von zwölf Jahren. Für Kinder unter zwölf Jahren reicht nun auch ein Antigen-Test oder das sogenannte Schultestheft. Kinder bis zum Alter von sechs Jahren sind Geimpften gleichgesetzt und ohne jeden Negativnachweis zutrittsberechtigt.

Für den Stehplatzbereich erteilte das Gesundheitsamt hingegen die Auflage, nur noch geimpfte und genesene Besucher (2G) zuzulassen. Eine Maskenpflicht entfällt dabei. Keine Änderungen gegenüber den beiden Spielen gegen Hertha BSC und Olympiakos Piräus gibt es im Business- und Logenbereich, wo weiterhin der Einlass unter Anwendung der 2G-Regel gewährt wird.

Lob und Kritik von Hellmann

„Das ist erneut in vielen Belangen ein nächster Schritt in die richtige Richtung. Erstmals und ohne vorgegebenes Schema hat jetzt jeder Dauerkarteninhaber wieder seinen Platz“, kommentiert Vorstandssprecher Axel Hellmann den Bescheid des Gesundheitsamts.

Allerdings äußerte Hellmann auch Kritik: „Die 2G-Auflage für die Stehplätze bleibt aber leider klar hinter unseren Vorstellungen zurück. Hier ist nach unserer Überzeugung ein 3G-Plus-Anteil auch ohne kollektive Maskenpflicht aktuell mehr als vertretbar.“ Es sollten jetzt in der Hessischen Verordnung die entsprechenden Korridore für derartige Erleichterungen geschaffen werden.

Von Stephan Köhnlein

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