Vereine müssen Ordnungsamt Hygienekonzept vorlegen
Riedstadt – Parallel zum Kreis Groß-Gerau, der seine kreiseigenen Hallen ab 7. Juni geöffnet hat, hat auch die Büchnerstadt Riedstadt städtische Liegenschaften seit Montag, 7. Juni geöffnet. Das betrifft die Christoph-Bär-Halle in Goddelau, die Großsporthalle Erfelden, die Heinrich-Bonn-Halle in Leeheim und das Bürgerhaus Wolfskehlen.
Vereine, die die kommunalen Hallen nutzen möchten, müssen dem Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung ein Hygienekonzept vorlegen und genehmigen lassen
ggr