Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger in der Schillerschule

Groß-Gerau – Nach dem Hessischen Schulgesetz beginnt für alle Kinder, die bis zum 01. Juli 2021 das sechste Lebensjahr vollenden, die Schulpflicht am 1. August 2021. Kinder, die in der Zeit vom 2. Juli bis 31. Dezember 2021 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstand haben. Anträge auf vorzeitige Aufnahme sind von den Eltern an die Schulleitung der zuständigen Schule zu stellen.

Die Anmeldung findet an folgenden Tagen statt: Dienstag, 10.03.2020 von 08.00 – 12.00 Uhr, Mittwoch, 11.03.2020 von 08.00 – 12.00 Uhr und Donnerstag, 12.03.2020 von 12.00 – 15.00 Uhr. Eltern, deren Kind einen sonderpädagogischen Förderbedarf vermuten lässt, sollten sich bereits vor dem Anmeldetermin mit der Schulleitung in Verbindung setzen. Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, bei der Anmeldung im Sekretariat der Schillerschule, Brüsseler Ring 34 (Auf Esch) den ihnen zugeschickten Fragebogen ausgefüllt zurückzugeben und das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen.

ggr

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