Wahlbenachrichtigung bis 21. Februar

Bis 10. März kann online Briefwahl beantragt werden

Riedstadt – Das Wahlamt der Büchnerstadt Riedstadt weist darauf hin, dass Wahlbenachrichtigungen für die Hessischen Kommunalwahlen am 14. März bis Sonntag, 21. Februar zugestellt sein müssen.

Wer am Montag, 22. Februar, noch keine Wahlbenachrichtigung im Briefkasten hatte, sollte sich an das Wahlamt wenden. Entweder an Oliver Hartmann, Tel. 06158  181-510, oder Sandra Weller, Tel. 06158 – 181-644. Die E-Mail-Adresse lautet: wahlen@riedstadt.de.

Mit der Wahlbenachrichtigung kann ganz unkompliziert online über die Homepage der Stadt (www.riedstadt.de) die Briefwahl beantragt werden. Dafür sind neben den persönlichen Angaben auch die Angabe des Wahlbezirks und der Nummer im Wählerverzeichnis notwendig ist, die auf der Wahlbenachrichtigung stehen. Um die rechtzeitige Zusendung sicherzustellen, ist die Online-Bestellung nur bis Mittwoch, 10. März, 18:00 Uhr möglich.

Ebenso können die Briefwahlunterlagen auch mit der Wahlbenachrichtigung direkt beim Wahlamt der Büchnerstadt Riedstadt angefordert werden. Die Stimmzettel werden mit den üblichen Unterlagen durch das Rathaus kostenfrei nach Hause versandt.

Wer seine Stimme am 14. März nicht persönlich abgeben kann, hat aber auch noch bis 12. März (Freitag), 13:00 Uhr die Möglichkeit, einen Wahlschein – und damit die Stimmabgabe per Briefwahl – zu beantragen. Danach wird das Wählerverzeichnis abgeschlossen. Wer plötzlich erkrankt ist, kann noch am Wahlsonntag (bis 15:00 Uhr) durch einen Beauftragen im Rathaus, Rathausplatz 1, Briefwahlunterlagen ausstellen lassen.

Durch die besonderen Umstände der Corona-Pandemie ruft Bürgermeister Marcus Kretschmann dazu auf, zum Eigenschutz der Wähler*innen möglichst per Briefwahl abzustimmen.

ggr

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein