Stadt fordert weiterhin Verlegung der Flugstrecke

Archivfoto: Arthur Schönbein

Riedstädter Magistrat gibt ergänzende Stellungnahme ab

Riedstadt – Im Interesse der Riedstädter Bürgerinnen und Bürger hat der Magistrat der Büchnerstadt Riedstadt sich der gemeinsamen Stellungnahme der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Flughafen Frankfurt/Main (KAG) und der Initiative Zukunft Rhein-Main (ZRM) zum Entwurf des Lärmaktionsplanes Hessen, Teilplan  Verkehrsflughafen Frankfurt Main angeschlossen. Zudem hat er noch eine ergänzende Stellungnahme abgegeben.

Darin bittet der Magistrat erneut um eine Verlegung der Strecke „SOBRA (lang + U)“ auf die Strecke „RID“, sobald ausreichende Kapazitäten vorhanden sind. Schon in einer ersten Stellungnahme zum Entwurf des Lärmaktionsplans hatte die Stadt darauf verwiesen, dass es einen statistisch signifikanten Zusammenhang zwischen Überflügen und der Lärmbelästigung der Riedstädter Bevölkerung insbesondere in den Stadtteilen Goddelau, Crumstadt und Wolfskehlen gäbe. Würde man die Flugzeuge nicht über Goddelau, sondern weiter südlich nach Westen/Südwesten abdrehen lassen, wäre die Lärmbelastung in Riedstadt deutlich geringer. Im nun offengelegten Entwurf des Lärmaktionsplans wird diese Maßnahme aus Kapazitätsgründen abgelehnt.

Weiterhin wird in der ergänzenden Stellungnahme noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Erweiterung des Nachtflugverbots auf 22:00 bis 6:00 Uhr weiterhin zu den Hauptforderungen Riedstadts gehört, um die Nachtruhe zu bewahren und die Einwohner*innen vor Lärmbelästigung zu schützen. Wörtlich heißt es in dem von Bürgermeister Marcus Kretschmann unterzeichneten Schreiben an das Regierungspräsidium Darmstadt: „Wir bekräftigen insbesondere die Forderung nach der deutlichen Priorisierung aller aktiven Schallschutzmaßnahmen. Dazu zählen Konzepte für den Einsatz von lärmärmeren An- und Abflugverfahren. Passive Schallschutzmaßnahmen müssen erweitert, angepasst, verbessert und die Förderung verstetigt werden. Des Weiteren fordern wir eine transparente Darstellung der aktuellen Lärmsituation sowie eine Bewertung der vorgestellten Maßnahmen bezüglich ihres Lärmminderungspotentials – auch unter Berücksichtigung der Gesamtlärmbelastung in der Region.“

Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Großflughäfen aufzustellen, alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Der im Sommer 2021 veröffentlichte Entwurf schreibt den bestehenden Lärmaktionsplan für den Frankfurter Flughafen fort und soll den aktuellen Stand der Lärmminderungsplanung abbilden und die Dokumentation und Weiterentwicklung lärmmindernder Maßnahmen beinhalten.

In der gemeinsamen Stellungnahme von KAG und ZRM, der sich der Magistrat der Stadt Riedstadt angeschlossen hat, wird insbesondere kritisiert, dass der Entwurf des Lärmaktionsplans lediglich eine Auflistung bestehender und in Prüfung befindlicher Maßnahmen enthält, aber keine Mindestanforderungen an einen Lärmaktionsplan. „Es fehlt größtenteils eine inhaltliche Bewertung der verschiedenen Maßnahmen. Wir vermissen eine klare langfristige Strategie, Prognoseentwicklung und Priorisierung“, bemängelt die Stellungnahme.

„Grundsätzlich möchte ich mit den Verantwortlichen ins Gespräch kommen. Ziel muss es sein, den Flughafen als wichtigen Jobmotor für die Region zu erhalten und zugleich eine gute Verträglichkeit für unsere Bürgerinnen und Bürger zu erreichen“, erklärt Bürgermeister Kretschmann zu den Motiven für die gemeinsame Stellungnahme und die Riedstädter Ergänzung.

ggr

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