Sperrstunde und weniger Kontakte

Foto: Arthur Schönbein

Kreis verfügt neue Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus

Kreis Groß-Gerau – Sperrstunde in Gaststätten um 23 Uhr, kein Verkauf von Alkohol von 23 bis 6 Uhr, maximal zehn Personen bei Treffen in der Öffentlichkeit und bei privaten Feiern: Mit einem Bündel von Maßnahmen reagiert der Kreis Groß-Gerau auf die anhaltend hohe Zahl an Corona-Infektionen. Der Verwaltungsstab des Kreises hat am Freitag neue Allgemeinverfügungen erlassen.

„Der Kreis Groß-Gerau ist nun in der letzten Stufe des Eskalationskonzepts angekommen. Wir müssen dringend gegensteuern. Um die fatale Entwicklung zu stoppen, kommen auf die Menschen im Kreis weitere Einschränkungen zu“, sagten Landrat Thomas Will und der Erste Kreisbeigeordnete Walter Astheimer. Die Allgemeinverfügung im schulischen Bereich mit der Maskenpflicht ab Klasse 5 im Präsenzunterricht sowie dem Verbot des Schulsports in geschlossenen Räumen bleibt in Kraft. Neue Verfügungen regeln nun Bereiche des sozialen und des öffentlichen Lebens. Die Verfügungen des Kreises orientieren sich an den Vorgaben der Bund-Länder-Konferenz. Der Kreis habe nicht schneller reagieren können, weil die Vereinbarung von Bund und Ländern erst in Landesrecht umgesetzt werden musste, so Will.

„Zusammen mit dem Hessischen Sozialminister Kai Klose haben sich die Gesundheitsdezernenten der Städte und Landkreise in der Rhein-Main-Region auf Eckpunkte eines gemeinsamen Handelns verständigt“, berichtete Gesundheitsdezernent Walter Astheimer. „Eine möglichst einheitliche Linie ist wichtig, um mit den Maßnahmen bei den Menschen vor Ort auf viel Akzeptanz zu stoßen“, so Astheimer und Will. Beiden ist bewusst, wie stark der Staat mit diesen Maßnahmen in Grundrechte und den Alltag der Menschen eingreift. „Aber die aktuelle Pandemielage erfordert ein entschlossenes Vorgehen. Schließlich erlassen wir die mit den Verfügungen einhergehenden Einschränkungen nicht, um die Menschen zu gängeln, sondern im Gegenteil, um die schwächeren Menschen in der Gesellschaft vor den unkalkulierbaren Folgen einer Covid-19-Infektion zu schützen.“

Vergangene Woche hatte der Kreis seine Allgemeinverfügung bereits der damaligen Lage angepasst und strengere Vorgaben verfügt, was zum Beispiel die Teilnahmezahl für Privatfeste betraf. Weil die Kurve der Infektionszahlen weiter extrem nach oben zeigt, wurden danach weitere Einschränkungen beschlossen. Private Zusammenkünfte und private Feierlichkeiten sind künftig im öffentlichen und privaten Raum auf maximal zehn Personen beschränkt. Im privaten Raum gibt es zudem die Empfehlung, dass sich dort nicht mehr als zwei Hausstände treffen sollten. Zusammenkünfte und Veranstaltungen (darunter fallen auch Vereins- oder Parteitreffen) sowie Kulturangebote werden auf maximal 100 Personen begrenzt. Hier ist außer auf dem eigenen Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Untersagt wird künftig außerdem die Abgabe von Alkohol im Freien in der Zeit zwischen 23 und 6 Uhr. „Es ist jetzt nicht die Zeit der Vergnügungen und des geselligen Partymachens“, so Will und Astheimer.

Der Kreis hat zudem verfügt, dass in Alten- und Pflegeheimen – dort kommt es immer wieder zu lokalen Corona-Ausbrüchen – das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch für das dort tätige Personal sowie für Besucher*innen verpflichtend ist. Darüber hinaus wird dringend empfohlen, die Besuchsregelungen auf maximal drei Besuche pro Woche jeweils für eine Stunde und maximal zwei Personen pro Besuch zu begrenzen.  Weiterhin wird auch der Sportbetrieb reglementiert: Für den Wettkampfbetrieb des Profi- und Spitzensports sind Zuschauer nicht zugelassen. Im Breiten- und Freizeitsport sind im Freien 100 Zuschauende erlaubt, in den Hallen wegen der erhöhten Aerosolbildung durch den Sport nur 50 Personen. Gleichwohl geht der Appell noch weiter: Der Kreis empfiehlt, auf Zuschauende auch im Breiten- und Freizeitsport komplett zu verzichten.

„Wir wissen, was wir den Menschen in unserem Kreis mit diesen Maßnahmen zumuten“, sagten Will und Astheimer. Mit Erreichen der höchsten Stufe des Eskalationskonzepts (Stufe 5, dunkelrot) geht eine enge Zusammenarbeit mit dem Planungsstab Covid-19 des Hessischen Sozialministeriums in allen medizinischen Fragen einher. „Wir arbeiten seit Tagen mit dem Ministerium eng und vertrauensvoll zusammen“, so Gesundheitsdezernent Astheimer und Landrat Will: „Wir müssen einen zweiten Lockdown verhindern. Deshalb bewerten wir die Lage jeden Tag neu.“

ggr

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