Sechs Bürgermeister erwägen Rechtsmittel

Kommunen gegen Landesentwicklungsplan

Riedstadt – Seit vielen Jahren bemühen sich die Büchnerstadt Riedstadt wie auch die Kommunen Dautphetal, Karben, Kriftel, Neu-Anspach und Nidderau, vom Land Hessen als Mittelzentrum anerkannt zu werden. Doch im Entwurf des Landesentwicklungsplans sind die Kommunen weiterhin als Unterzentren eingestuft, was gravierende finanzielle Nachteile bedeutet. Riedstadt entgehen so rund 1,5 Millionen Euro Zahlungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich.

In einer Telefonkonferenz haben sich die Bürgermeister der sechs Kommunen nun darauf geeinigt, die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes abzuwarten, um im nächsten Schritt eine juristische Prüfung vornehmen zu können. Noch für den Dezember haben sich die Bürgermeister zu einem weiteren telefonischen Abstimmungstermin verabredet.

Alle sechs Bürgermeister sehen eine gravierende Ungleichbehandlung der Kommunen in Hessen, müssten doch im Vergleich zu den bereits bestehenden Mittelzentren Unterzentren wie ihre Kommunen ebenfalls zu Mittelzentren hochgestuft werden.  Denn in ihren Kommunen werden Ressourcen bereitgestellt, ohne die die umliegenden Kommunen ihren Lebensstandard nicht halten können. Dazu zählen beispielsweise auch Naherholung und Naturerlebnis sowie biologische Vielfalt. Dennoch gibt es für die Bereitstellung dieser Ressourcen keinen finanziellen Ausgleich.

Darüber hinaus ist sich zum Beispiel Riedstadt seiner Verantwortung bewusst, angesichts des knappen Wohnraums im Ballungsgebiet Rhein-Main sein Wohnraumpotential auch auszuschöpfen. Doch für neuen Wohnraum muss auch die dafür notwendige Infrastruktur geschaffen werden.

„Es ist nicht einzusehen, dass wir mit Kosten verbundene Infrastruktur vorhalten und dafür nicht finanziell entlastet werden“, betont Bürgermeister Marcus Kretschmann. Eine Haltung, die von der Stadtverordnetenversammlung geteilt wird: Mit großer Mehrheit wurde Anfang Juli die Stellungnahme der Büchnerstadt zur Änderung des Landesentwicklungsplans angenommen.

ggr

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