Schiedsamt der Kreisstadt Groß-Gerau neu zu besetzen

Amtszeit umfasst fünf Jahre – Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung

Groß-Gerau – Die Amtszeit des derzeitigen Schiedsmannes der Kreisstadt Groß-Gerau, Meinhard Semmler, endet am 30. Juni 2020. Bürger, die in Groß-Gerau leben und Interesse haben, dieses Ehrenamt zu übernehmen, sind aufgerufen, sich zur Wahl zu stellen.

Voraussetzung ist, dass Bewerber mindestens 30 Jahre sowie höchstens 74 Jahre alt und weder als Rechtsanwalt noch als Notar zugelassen sind. Eine Amtszeit umfasst fünf Jahre. Die Wahl erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung.

Zu den Aufgaben des Schiedsamtes gehört das Durchführen von Schlichtungsverfahren in Strafsachen und bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Schlichtungsverfahren verfolgen das Ziel, eine gütliche Einigung zwischen debattierenden Parteien herbeizuführen. Auf diesem Weg kann das eine oder andere gerichtliche Verfahren, das mit deutlich höheren Kosten verbunden ist, vermieden werden. Die ehrenamtliche Tätigkeit im Schiedsamt richtet sich nach den Vorschriften des Hessischen Schiedsamtsgesetzes. Für den Einsatz im Schiedsamt wird eine Aufwandsentschädigung gewährt.

ggr

Info:

Interessierte Bürger, die den maßgebenden Eignungskriterien entsprechen, sind aufgerufen, ihre Bewerbung für das Schiedsamt bis spätestens Freitag, 26. Juni 2020, unter folgender Adresse einzureichen: Magistrat der Kreisstadt Groß-Gerau, Amt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Am Marktplatz 1, 64521 Groß-Gerau. Ergänzende Informationen zu den Aufgaben und zum Wahlverfahren sind unter der Rufnummer 06152/71 62 21 oder E-Mail sicherheitundordnung@gross-gerau.de erhältlich.

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