Rückenwind – nicht nur beim Einkauf

Kreis Groß-Gerau fördert wieder Anschaffung von (E)-Lastenrädern

Kreis Groß-Gerau – Auf dem Weg zu klimagerechter Mobilität unterstützt der Kreis Groß-Gerau seine Bürger*innen erneut finanziell bei der Anschaffung von Lastenrädern. Ab dem 1. Juli 2021 bis zum 31. Dezember 2021 können wieder Anträge auf Förderung beim Kauf eines Lastenrads gestellt werden. Bis zu 25 Prozent der Bruttokosten des Rads können übernommen werden. Maximal gibt es aber für ein Lastenrad ohne Elektroantrieb 750 Euro, für eines mit E-Antrieb bis zu 900 Euro vom Kreis. Zudem winkt fürs Aufladen des Gefährts mit Ökostrom ein zusätzlicher Bonus von pauschal 100 Euro.

„Lastenräder können einen erheblichen Teil dazu beitragen die Mobilität im Kreis Groß-Gerau nachhaltiger zu gestalten und die Luftqualität im Kreis zu erhöhen“ – davon sind Landrat Thomas Will und der Erste Kreisbeigeordnete Walter Astheimer überzeugt. „Die langfristige Senkung der Treibhausgas-Emissionen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt ist ein zentrales Ziel unserer Politik im Kreis Groß-Gerau“, so Will und Astheimer. Die Förderung der Lastenräder sehen sie als sofortige lokale Maßnahme zur Bekämpfung gegen die Klimakrise, um die globale Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Seit vielen Jahren ist der Kreis beispielsweise im europäischen Netzwerk Klima-Bündnis aktiv, 2019 hat der Kreis den Klimanotstand ausgerufen.

Mit einer neuen Förderrichtlinie, die der Kreisausschuss jetzt beschlossen hat, soll speziell der Kauf von Lastenrädern unterstützt werden. „Lastenräder sind eine sehr praktische und alltagstaugliche Alternative zum Auto“, berichten Simon Weimer und Franziska Knaack vom Fachdienst Regionalentwicklung und Mobilität: „Weniger Lärm, Minderung des Verbrauchs von fossilen Energieträgern – die Vorteile sind groß. Dafür möchten wir mit dem Förderprogramm werben.“ Der Kreis fördert den Neukauf von Lastenrädern und E-Lastenrädern mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h. Der Transportzweck steht dabei im Vordergrund. Antragsberechtigt seien neben Privatpersonen ab 18 mit Hauptwohnsitz im Kreis Groß-Gerau nun auch inhabergeführte Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger als zwei Millionen Euro mit der Betriebsstätte im Kreis sowie gemeinnützige Organisationen aus dem Kreis‘“, so Weimer. Für die Förderrichtlinie steht insgesamt ein Budget von 50.000 Euro zur Verfügung.

Auch der ADFC Kreis Groß begrüßt das Förderprogramm für Lastenräder. „Wir hoffen, dass durch das Förderprogramm zukünftig mehr Lastenräder auf der Straße sichtbar sind und damit die Verkehrswende beflügelt wird“, sagt Mario Schuller, Vorsitzender des ADFC Kreis Groß-Gerau. „Mit Lastenrädern lassen sich nicht alle, aber doch einige Autofahrten ersetzen.“ Der ADFC appelliert zudem an Kommunen und Gewerbetreibende, wie zum Beispiel Lebensmittel- und Baumärkte, Parkflächen für Lastenräder zu schaffen. Auch die übrige Verkehrsinfrastruktur muss aus Sicht des ADFC mittelfristig auf die zunehmende Anzahl von Lastenrädern angepasst werden. Hindernisse auf Radwegen, wie zum Beispiel Umlaufsperren oder zu kleine Aufstellflächen an Ampelanlagen sind Mängel, die die Nutzung von Lastenrädern erschweren.

Eine Antragsstellung ist frühestens ab dem 1. Juli 2021 möglich. Der Vordruck des Förderantrags ist im Internet unter www.kreisgg.de erhältlich. Rückfragen beantwortet der Fachdienst Regionalentwicklung und Mobilität unter der Telefonnummer: 06152-989 593 oder per E-Mail: emobil@kreisgg.de.

ggr

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