Riedstadt – Beantragung und Abholung von Ausweisen und Reisepässen

Die Bürgermeister der Kreiskommunen haben sich darauf verständigt, wegen der Corona-Pandemie die Rathäuser bis auf weiteres für den Publikumsverkehr zu schließen. In der Büchnerstadt Riedstadt ist das Rathaus in Goddelau seit Montag, 16. März, nur noch für unaufschiebbare Notfälle mit Terminvereinbarung geöffnet. Dies gilt auch für die Beantragung oder Abholung von Personalausweisen und Reisepässen.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat weist darauf hin, dass im Falle eines abgelaufenen Personalausweises die Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses gegeben ist.

Sollte der Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen, reicht für Länder der Europäischen Union sowie Andorra, Bosnien und Herzegowina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikan auch ein gültiger Personalausweis als Reisedokument aus.

Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowenien. Eine Reisegarantie ist mit diesem europäischen Abkommen jedoch nicht verbunden. Um etwaige Schwierigkeiten bei der Reise mit abgelaufenen Dokumenten zu vermeiden, wird daher empfohlen, nur mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Da derzeit eine Vielzahl von Staaten Einreisebeschränkungen erlassen haben, sollten generell nur zwingend erforderliche Reisen angetreten und sich vor Antritt der Reise über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen des Ziellandes informiert werden.

Wer in diesen Tagen eine Abholbenachrichtigung für den neuen Personalausweis auf dem Postwege erhält, sollte bitte prüfen, ob der Personalausweis in nächster Zeit wirklich benötigt wird. Gleiches gilt auch für die Abholung eines Reisepasses.

In dringenden und unaufschiebbaren Fällen nehmen Sie bitte zunächst mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Einwohnermelde- und Passamtes telefonisch unter 06158-181644 oder per E-Mail unter ema@riedstadt.de Kontakt auf.

ggr/Pressebüro Riedstadt

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein