Regeln für Veranstalter

Neue Allgemeinverfügung des Kreises

Kreis Groß-Gerau – Bei einer weiteren Bürgermeister-Dienstversammlung am vergangenen Wochenende haben Kreis Groß-Gerau sowie die 14 Städte und Gemeinden sich auf eine neue Allgemeinverfügung des Kreises geeinigt, die am Montag, 16. März, veröffentlicht wurde. Danach werden öffentliche und private Veranstaltungen – sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen – mit mehr als 50 erwarteten Teilnehmenden im Kreisgebiet untersagt.

Auch Veranstaltungen mit bis zu 50 Menschen sind untersagt, wenn vom Veranstalter nicht sichergestellt ist, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer untereinander einen Mindestabstand von jeweils zwei Metern einhalten. Davon ist auszugehen, wenn nicht jedem Teilnehmenden zeitgleich mindestens vier Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen.

Zudem wird in allen Kommunen des Kreises empfohlen, auf Gaststättenbesuche zu verzichten und soziale Kontakte zu vermeiden. Gastronomen wird empfohlen, die Zahl der Personen in ihren Räumlichkeiten so zu begrenzen, dass diese untereinander einen Mindestabstand von jeweils zwei Metern einhalten können und eine Gesamtzahl von 50 Personen nicht überschritten wird.

Die in der Allgemeinverfügung festgehaltenen Regeln gelten für alle Arten von Veranstaltungen. Konkret hatten einige der Bürgermeister – weil sie selbst aus der Bevölkerung darauf angesprochen worden waren – nach klaren Regelungen für Trauerfeiern und Hochzeiten verlangt.

Regelungen in den Verwaltungen

Inzwischen haben viele Kommunen bereits für sich selbst kommuniziert, wie sie die Verwaltung organisieren. Rathäuser wurden und werden für den Publikumsverkehr geschlossen. Dies gilt seit Montag auch für das Landratsamt Groß-Gerau und seine Außenstellen. Unter Einhaltung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen (räumlicher Abstand zwischen den Teilnehmenden) werden intern nur die nötigsten Besprechungen und Sitzungen abgehalten, wenn möglich auch per Telefonkonferenz.

 

Wichtig für die Kund*innen der Kreisverwaltung: Die auf der Homepage des Kreises unter www.kreisgg.de veröffentlichten Öffnungszeiten sind nun die Zeiten für telefonische und elektronische Erreichbarkeit der Verwaltungsmitarbeiter*innen. Auf der Homepage finden sich auch Rufnummern und Mailadressen.

ggr

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