Räumung von Gräbern

Riedstadt – Die Friedhofsverwaltung der Büchnerstadt Riedstadt wird auf den Friedhöfen ab Ende Februar wieder Gräber räumen lassen, deren Ruhefrist von 25 Jahren abgelaufen ist. Betroffen sind alle Gräber von Verstorbenen, die bis 1995 beigesetzt wurden.

Generell versucht die Friedhofsverwaltung, die Hinterbliebenen von der Grabräumung zu informieren, sofern entsprechende Kontaktdaten vorhanden und noch aktuell sind. Zusätzlich hängen Listen der betreffenden Einzel-Reihengräber in den Schaukästen des jeweiligen Friedhofs aus. Bei allen übrigen Grabstätten (Familiengrab, Kindergrab, Urnengrab und Urnennische) ist eine Verlängerung der Nutzungszeit möglich. Die Stadt bittet die Hinterbliebenen, sich in diesem Falle mit der zuständigen Mitarbeiterin der Friedhofsverwaltung, Carmen Funck, unter der Telefonnummer 06158 181-313 in Verbindung zu setzen.

Die Räumungen werden vom Bauhof durchgeführt. Bei Erdgrabstätten wird nur die Oberfläche geräumt, das heißt Grabsteine, Einfassungen und Fundamente werden entfernt. Die Überreste der Verstorbenen bleiben in der Erde.

Bei Urnennischen werden die Platten abgenommen und die Überurnen mit den Aschekapseln ausgeräumt. Die Aschekapseln werden an einer zentralen Stelle auf dem Friedhof im Beisein der örtlichen Pfarrerin bzw. des örtlichen Pfarrers in der Erde beigesetzt. Die Überurnen und Platten sind Eigentum der Hinterbliebenen und können auf Wunsch auf dem jeweiligen Friedhof abgeholt werden.

ggr

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