Prioritätenfolge streng eingehalten

Foto: Arthur Schönbein

Kreis macht auf Impfreihenfolge aufmerksam

Kreis Groß-Gerau – Wegen vermehrt auftretender Nachfragen hinsichtlich der Impfreihenfolge weist die Leitung des Groß-Gerauer Impfzentrums nochmals auf die Regelungen der Corona-Impfverordnung hin. Aktuell dürfen nur Personen, die nach §2 der Impfverordnung zur höchsten Priorität zählen, geimpft werden.

Auch übrige Dosen dürfen nur an Personen verimpft werden, die zur höchsten Prioritätsgruppe gehören; dazu zählt zum Beispiel auch Personal des Rettungsdiensts.

Im Detail heißt es im §2 der Corona-Impfverordnung:

Mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung haben:

  1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
  2. Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
    3. Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, sowie Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- oder Prüftätigkeiten ausüben,
    4. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
    5. Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.

„Wenn am Ende eines Impftages angebrochene Fläschchen noch zu verimpfen sind, melden wir uns bei der Gefahrenabwehr“, sagt Andreas Franz, organisatorischer Gesamtleiter des Groß-Gerauer Impfzentrums. Die Gefahrenabwehr des Kreises ruft die Personen aus den Rettungsdiensten (DRK, Johanniter, Malteser, mfs usw.) an, damit verfügbares Personal informiert wird. Diese Menschen müssen dann innerhalb kurzer Zeit zum Impfzentrum kommen, um die übriggebliebenen Dosen zu erhalten.

Landrat Thomas Will und Erster Kreisbeigeordneter Walter Astheimer danken den Organisator*innen im Impfzentrum bei dieser Gelegenheit nochmals für ihre Arbeit, die große Flexibilität erfordert: „Bei uns im Kreis läuft alles reibungslos und regelkonform ab.“ Sie sind sicher, dass dies auch so bleibt, wenn in absehbarer Zeit die zweite Anspruchsgruppe (Hohe Priorität) hinzukommt.

ggr

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