Negativ-Test führt direkt aus Quarantäne

Kreis regelt Umgang mit Reiserückkehrern aus Risikogebieten

Kreis Groß-Gerau – Seit dem 6. August muss sich jeder Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet auf Corona testen lassen. Zudem ist das Gesundheitsamt unverzüglich über die Ankunft im Kreis Groß-Gerau zu benachrichtigen. Dies gilt für alle Personen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Gebiet aufgehalten haben, in dem ein erhöhtes Infektionsrisiko mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Ein Online-Formular zur Meldung steht auf der Homepage des Kreises. „Wer beschwerdefrei ist und über ein negatives Testergebnis verfügt, ist automatisch von der Quarantänepflicht befreit“, betont Ute Kepper vom Kreisgesundheitsamt.

„Wer uns das Formular geschickt hat, erhält von uns eine kurze Empfangsbestätigung. Das Testergebnis muss uns nur auf Verlangen vorgelegt werden, es muss nicht mit der Meldung bei uns eingereicht werden“, berichtet Kepper. Welche Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden, steht auf der ständig aktualisierten Seite des Robert-Koch-Instituts unter www.rki.de .

Kepper weist darauf hin, dass für eine Anerkennung des Testergebnisses entsprechende Vorschriften gelten. Die Bescheinigung muss in englischer oder deutscher Sprache verfasst sein. Beim Test muss es sich um eine PCR-Untersuchung aus einem Rachenabstrich handeln – nicht um eine Antikörpertiter- Bestimmung. Zudem darf der Test nicht früher als 48 Stunden vor der Einreise nach Hessen durchgeführt worden sein. Und der Test muss in einem akkreditierten Labor (ISO 15189, ISO 17025 oder WHO Corona- Referenzlabor) durchgeführt worden sein. Dies muss für das Gesundheitsamt erkennbar sein.

Wo kann man sich testen lassen? Wer mit dem Flugzeug nach Hessen einreist, sollte die eigens für Reiserückkehrer eingerichteten Testcenter am Flughafen aufsuchen. Alternativ testen auch manche Hausärzte sowie die Covid-Testcenter, telefonisch erreichbar über 116117. Weiter gilt: Sollten innerhalb von 14 Tagen nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2-Virus auftreten, sind die Personen verpflichtet, das Gesundheitsamt  unverzüglich zu informieren, am besten per Mail an infektionsschutz@kreisgg.de.

Ein negatives Testergebnis, so Kepper, sei kein Beweis dafür, dass man sich nicht doch angesteckt haben könnte. „Der Test wird erst positiv, wenn die Krankheit ausbricht – zwischen dem Zeitpunkt der Ansteckung und dem Ausbruch der Erkrankung ist das Testergebnis negativ. Die Menschen könnten also in den nächsten Tagen erkranken und andere Personen in Ihrer Umgebung anstecken“, so Ute Kepper.

Kepper: „Aus diesem Grund raten wir allen Rückkehrern aus Risikogebieten für den Zeitraum von 14 Tagen nach der Einreise: Reduzieren Sie die sozialen Kontakte zu Personen, die Risikogruppen angehören. Waschen Sie häufig und gründlich die Hände mit Seife. Sorgen Sie für saubere Handkontaktflächen (Türklinken, Fernbedienung). Lüften Sie regelmäßig die Räume. Messen Sie regelmäßig die Körpertemperatur, beobachten Sie Symptome. Treten Symptome auf, sorgen Sie für eine sofortige Isolierung und melden Sie sich beim Gesundheitsamt und veranlassen einen Test.“

Informationen zur Quarantäne auf www.rki.de

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