Nauheimer Spielplätze und Freizeitflächen sind wieder geöffnet

Nauheim Die Neunte Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus hebt die Sperrung der Spielplätze und Freizeitflächen auf. Seit öffnet die Gemeinde Nauheim daher wieder Spielplätze und Freizeitflächen im Ortsgebiet. Voraussetzung für die Nutzung sind das Einhalten bestimmter Abstands- und Hygieneregeln.

 Wer sich auf den Spiel- und Freizeitflächen aufhalten und diese nutzen möchte, muss zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Sollte dies aufgrund von zu vielen Nutzern nicht möglich sein, ist von einem Besuch abzusehen. Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Unter Beachtung der Mindestabstandsregeln ist der Aufenthalt auf Spielplätzen oder Freizeitflächen nur mit einer weiteren Person oder Personen, die im eigenen Haushalt leben, gestattet. Gruppenbildungen sind unbedingt zu vermeiden.

Darüber hinaus gelten für den Spielplatzaufenthalt die aufgrund der Corona-Pandemie gängigen Hygiene- und Verhaltensregeln:

  • Verzicht auf Händeschütteln
  • regelmäßiges und gründliches Händewaschen – vor allem vor und nach dem Besuch des Spielplatzes oder der Freizeitfläche
  • Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch
  • Zu Hause bleiben bei Unwohlsein oder Krankheitsgefühl

Die zu beachtenden Hygiene- und Verhaltensregeln sind vor Ort an den Spielplätzen und Freizeitflächen ausgeschildert.

ggr

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