Nauheim bringt Eingriffe in den Straßenverkehr bei der Polizei zur Anzeige

Entfernen der Pfosten am Groß-Gerauer-Weg stellt Eingriff in Straßenverkehr dar

Nauheim – In der Vergangenheit nutzten Autofahrer häufig den Groß-Gerauer-Weg als Abkürzung in Richtung Ostumgehung. Um diese illegale Nutzung einzudämmen, installierte die Gemeinde Nauheim 2019 zwei rotweiße Klapppfosten an der Zufahrt des Weges. Nachdem die Pfosten in den letzten Monaten immer häufiger unerlaubt entfernt wurden, weist die Gemeinde Nauheim noch einmal explizit darauf hin, dass dieses Vorgehen einen Eingriff in den Straßenverkehr darstellt und zur Anzeige gebracht wird.

Der Groß-Gerauer-Weg darf ausschließlich von Fußgängern, Radfahrern, zu landwirtschaftlichen Zwecken sowie im Notfall von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr genutzt werden. Für den normalen Straßenverkehr ist er nicht freigegeben. Wer den Weg unerlaubt passiert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Darüber hinaus stellt das Entfernen der Durchfahrtspfosten einen Eingriff in den Straßenverkehr und somit eine Straftat dar. Die Gemeinde Nauheim bringt solche Eingriffe bei der Polizei zur Anzeige.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, im Sinne des Gemeinwohls die geltenden Verkehrsregeln zu befolgen und die Ostumgehung vom alten Ortskern aus über die Wilhelm-Leuschner-Straße oder Bahnhofsstraße und Im Rod anzufahren.

ggr

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