Mit guter Ernährung bessere Jobchancen

Alex Bolz, Koordinatorin des Projektvorhabens und Beauftragte für Gesundheitsmanagement des Kommunalen Jobcenters Kreis Groß-Gerau, Walter Astheimer (Erster Kreisbeigeordneter des Kreises Groß-Gerau) sowie Harald Mottl (stellvertretender Vorstand des Kommunalen Jobcenters Kreis Groß-Gerau) (v.l.n.r.). Foto: Kreisverwaltung

Modell zur Arbeits- und Gesundheitsförderung von Arbeitssuchenden

Kreis Groß-gerau – Das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau und die gesetzlichen Krankenkassen aus der Region nehmen am bundesweiten „Modellprojekt zur Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung in der kommunalen Lebenswelt“ teil. Dazu bauen sie ein Netzwerk zur Gesundheitsförderung auf, das die Bedürfnisse von Arbeitssuchenden im Fokus hat. Denn anhaltende Arbeitslosigkeit ist nachweislich ein Risikofaktor für die Gesundheit, gleichzeitig erschweren gesundheitliche Einschränkungen die berufliche Eingliederung.

Hinzu kommt: Obwohl gerade Arbeitslose Präventionsprogramme bräuchten, um ihre Gesundheit zu erhalten, sind die Angebote oft zu wenig auf ihre Bedürfnisse ausgerichtet. Folglich werden die Maßnahmen weniger genutzt. Diesen negativen Kreislauf wollen die Krankenkassen, die Arbeitsagenturen und die Jobcenter mit ihrem Projekt durchbrechen. Das Projekt soll helfen, die sozial und wirtschaftlich bedingten, ungleichen Gesundheitschancen zu vermindern; es trägt somit dazu bei, eines der zentralen Ziele des Präventionsgesetzes zu erfüllen.

„Uns ist es wichtig, unsere Kundinnen und Kunden für das Thema Gesundheit zu sensibilisieren und sie mit konkreten Angeboten, etwa zur Stressbewältigung oder einer gesunden Ernährung und mehr Bewegung unterstützen zu können“, sagt Alexandra Bolz, Beauftragte für Gesundheitsmanagement des Kommunalen Jobcenters Kreis Groß-Gerau, die die Beteiligung an dem Projektvorhaben koordiniert. Die Mitarbeitenden des Jobcenters wurden bereits gezielt zum Thema Gesundheit geschult.

In den vergangenen Wochen fanden in allen Servicebüros des Kommunalen Jobcenters Kick-Off-Veranstaltungen statt, zu denen Kundinnen und Kunden im Voraus eingeladen wurden. Viele Interessierte folgten der Einladung und ließen sich bei gesunden Snacks sowie bunten Smoothies kompetent beraten und äußerten dabei auch Wünsche zu Kursthemen. Sehr positiv wurde aufgenommen, dass die Kurse kostenfrei und somit auch für Menschen im Arbeitslosengeld-II-Bezug zugänglich sein werden.

Die Projektpartner entwickeln nun gemeinsam passgenaue Angebote für die Zielgruppe.

 

Hintergrund:

Die verstärkte Zusammenarbeit von Krankenkassen und Kommunen geschieht im Zuge der Umsetzung des Präventionsgesetzes, das im Juli 2015 in Kraft getreten ist und einen besonderen Schwerpunkt auf Präventions- und Gesundheitsförderung legt. Gesetzliche Krankenkassen und ihre Kooperationspartner sollen gemeinsam noch stärker als bisher mit Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen auf Menschen in bestimmten Lebenslagen zugehen. Dazu werden kassenübergreifende Projekte entwickelt und umgesetzt. Der Name „GKV-Bündnis für Gesundheit“ bündelt alle Projekte und Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ziele.

Das Projekt wurde im Rahmen einer Kooperation zwischen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) entwickelt und zwischen 2014 und 2015 an sechs Standorten bundesweit erfolgreich umgesetzt. Als weitere Projektpartner konnten seit 2016 der Deutsche Städtetag (DST) sowie der Deutsche Landkreistag (DLT) gewonnen werden.

Das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau ist seit 2019 als neuer Projektpartner beteiligt.

 

Über das GKV-Bündnis für GESUNDHEIT:

Das GKV-Bündnis für Gesundheit ist eine gemeinsame Initiative der gesetzlichen Krankenkassen zur Weiterentwicklung und Umsetzung von Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten. Das Bündnis fördert dabei u. a. Strukturaufbau und Vernetzungsprozesse, die Entwicklung und Erprobung gesundheitsfördernder Konzepte, insbesondere für sozial und gesundheitlich benachteiligte Zielgruppen, sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung und wissenschaftlichen Evaluation. Der GKV-Spitzenverband hat gemäß § 20a Abs. 3 und 4 SGB V die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung damit beauftragt, die Aufgaben des GKV-Bündnisses für Gesundheit mit Mitteln der Krankenkassen umzusetzen.

ggr

 

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