Medizinische Masken nur bei Trauerfeiern

Bei Besuchen am Grab muss keine Mund-Nasenbedeckung getragen werden

Riedstadt – Die Büchnerstadt Riedstadt modifiziert die Regelung zum Tragen von Mund-Nasenbedeckungen auf den fünf Friedhöfen der Stadt. Wie bereits angekündigt müssen bei Trauerfeierlichkeiten medizinische Masken (OP-Masken) oder virenfilternde Masken (FFP2, KN95 oder N95) getragen werden. Dies entspricht den Regelungen, die das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport vorgibt.

Dagegen müssen bei einfachen Besuchen am Grab nun doch keine Mund-Nasenbedeckungen getragen werden. „Wir hatten ursprünglich im Sinne einer einheitlichen Regelung das Tragen von medizinischen oder virenfilternden Masken für alle Situationen im Friedhofsbereich vorgeschrieben. Doch denken wir, dass bei einfachen Besuchen am Grab auf Mund-, Nasenbedeckungen verzichtet werden kann. Selbstverständlich müssen dennoch alle Abstandsregeln eingehalten werden “, erklärt Bürgermeister Marcus Kretschmann.

Davon unbenommen gilt die Pflicht zum Tragen von medizinischen oder virenfilternden Masken weiterhin neben Trauerfeiern auch für das Riedstädter Rathaus und die städtischen Liegenschaften wie die Christoph-Bär-Halle, in der die Stadtverordnetenversammlung zusammenkommt.

ggr

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