Maskenpflicht im Unterricht ab Klasse 5

Neue Allgemeinverfügungen des Kreises betreffen auch Schulen

Kreis Groß-Gerau – Wegen gestiegener Corona-Infektionszahlen gelten im Kreis Groß-Gerau weiterhin Kontaktbeschränkungen. Mit zwei Allgemeinverfügungen reagiert der Kreis auf diese Entwicklung. So bleibt wie bisher die Zahl der Gäste bei privaten Feiern in öffentlichen und privaten Räumen auf 25 Personen begrenzt. Neu ist, dass die Zahl der Gäste bei Partys im Freien statt auf 100 auf 50 beschränkt ist. Ferner wurde das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung für den Präsenzunterricht ab Klasse 5 nach den Herbstferien angeordnet.  

Der Kreis hat bereits Vorgaben gemacht, um die Verbreitung der Pandemie einzudämmen – und die Teilnahmezahl für Privatfeste reduziert. Die neue Verfügung gilt bis zum 1. November 2020. Weiterhin gilt: Bei Zusammenkünften und Veranstaltungen sowie kulturellen Angeboten im öffentlichen Raum ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, außer auf dem eigenen Sitzplatz.

Nach Abstimmung mit dem Schulamt, den weiteren Schulträgern sowie den Schulleitungen tritt eine weitere Verfügung, in der unter anderem die Maskenpflicht festgelegt ist, mit dem Ende der Herbstferien in Kraft. „Schulen sind als Ort der Begegnungen ein besonders geeigneter Bereich, in dem sich Infektionen leicht ausbreiten können“, so heißt es in der Begründung: „Daher ist es notwendig, in diesem Bereich besondere Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko einer Ausbreitung zu minimieren.“

Weil bereits vor den Herbstferien auch Infektionen in mehreren (weiterführenden) Schulen zu einem Anstieg der Inzidenz beigetragen haben, erlässt der Kreis auch die Allgemeinverfügung im schulischen Bereich. Sie gilt, ebenso wie die andere Verfügung, vorerst bis zum 1. November 2020. In der Verfügung wird geregelt, dass ab der fünften Klasse in den Schulen im Kreis Groß-Gerau Maskenpflicht auch im Unterricht besteht. „Damit wollen wir verhindern, dass sich Schulen bei uns – auch durch Reiserückkehrer – zu Hotspots entwickeln“, betonen Landrat Thomas Will und Erster Kreisbeigeordneter Walter Astheimer. Die Grundschulen, in denen es bislang kaum Infektionsgeschehen gab, sind von dieser Maskenpflicht ausgenommen.

Dort könnte es allerdings zu einer anderen Maßnahme kommen, je nachdem, wie sich die Zahl der Corona-Infektionen im Kreis und an den Schulen entwickelt. „In der Mitte der zweiten Woche nach den Herbstferien werden wir uns zusammensetzen, die Lage analysieren und dann gegebenenfalls weitere Entscheidungen treffen“, sagt Landrat Will. Dann solle entschieden werden, ob die Allgemeinverfügung nach den ersten zwei Wochen verlängert werden müsse. „Dann müssen wir aber auch darüber befinden, ob die Klassen an den Grundschulen dann geteilt und zeitversetzt unterrichtet werden – bei einer maximalen Klassengröße von 15 Schülerinnen und Schülern“, so Will.

„Im Kreis Groß-Gerau beobachten wir gegenwärtig einen starken Anstieg der Übertragungen“, gibt Dr. Angela Carstens, die Leiterin des Gesundheitsamts des Kreises Groß-Gerau, zu bedenken. „Es ist daher dringend notwendig, dass sich die gesamte Bevölkerung für den Infektionsschutz und gegen die weitere Ausbreitung der Corona-Infektionen engagiert und sich solidarisch zeigt mit denen, die einen schweren Verlauf der Covid-19-Erkrankung befürchten müssen“, sagt Dr. Carstens. Zusammen mit Will und Astheimer richtet sie den dringenden Appell an die Menschen im Kreis: „Halten Sie Abstand, befolgen Sie die Hygieneregeln und tragen Sie eine Alltagsmaske. Gehen Sie Menschenansammlungen aus dem Weg und denken Sie in geschlossenen Räumen ans häufige Lüften.“

ggr

Worauf Schülerinnen und Schüler beim Schulstart nach den Herbstferien achten sollten, gibt es kompakt in einem Video auf der YouTube-Seite des Kreises seit Mittwoch, 14. Oktober 2020, zu sehen.

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