Kontakte weiter beschränkt

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Kreis reagiert mit neuen Verfügungen auf stark steigende Corona-Zahlen

Kreis Groß-Gerau – „Aufgrund der derzeit hohen Infektionszahlen ist es bei einer Inzidenz von weit über 75 unumgänglich, auch die sozialen Kontakte weiter einzuschränken“ – mit diesen Worten begründen Landrat Thomas Will und der Erste Kreisbeigeordnete Walter Astheimer weitere Maßnahmen, die der Verwaltungsstab verfügt hat, um das Infektionsgeschehen im Kreis einzudämmen. Mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung wird so die Zahl der Menschen, die sich im öffentlichen Raum treffen, auf „maximal fünf Personen oder zwei Hausstände“ begrenzt. Schärfere Regeln wurden in einer eigenen Verfügung auch für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Alten- und Pflegeheime beschlossen.

„Der rasante Anstieg der Neuinfektionen bereitet uns wie den anderen Kommunen und Kreisen im Rhein-Main-Gebiet große Sorgen. Der Verwaltungsstab hat damit die im Eskalationskonzept des Landes Hessen als bindend beschriebenen Maßnahmen umgesetzt. Wir hoffen sehr, dass wir mit diesen Maßnahmen das erschreckend dynamische Infektionsgeschehen unter Kontrolle halten können“, so Will und Astheimer.

Insbesondere die vielen sozialen Kontakte macht der Kreis für die vielen Infektionen verantwortlich. „Private Kontakte sind die häufigste Infektionsquelle“, so Will und Astheimer. Genau dort setzen die neuen Regeln an: Aufenthalte im öffentlichen Raum, so heißt es in der aktuellen Verfügung, seien nur allein, in Gruppen von höchstens fünf Personen oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Diese Regelung gelte insbesondere da, wo sich die Menschen auch zufällig treffen und sich ständig neuen Gruppen bilden können. „Wir müssen füreinander mehr Verantwortung übernehmen. Diese Ausnahmesituation verlangt von uns allen viel Disziplin und Solidarität“, so Will und Astheimer. Ihr Appell an die Bürgerinnen und Bürger im Kreis: „Überlegen Sie gut, welche Aktivitäten und welche Kontakte unbedingt notwendig sind. Nur gemeinsam kommen wir durch die schwere Zeit und können weiterhin Schulen, Kitas und das wirtschaftliche Leben offenhalten.“

Der Landkreis Groß-Gerau ist bei mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Menschen in sieben Tagen der Stufe 5 (dunkelrot) des Eskalationskonzeptes zugeordnet ist. Mit einem weiteren Anstieg der Infektionsfälle ist zudem zu rechnen. Sogenannte Hotspots gibt es im Kreis aktuell nicht, das Gesundheitsamt spricht von einem „diffusen Infektionsgeschehen“. Deshalb wurden verschiedene Schutzmaßnahmen verfügt:

So gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, bei Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung sowie Trauerfeierlichkeiten. Privatfeiern in angemieteten Räumen (Gaststätten, Vereinsheime, Bürgerhäusern) sind auf maximal zehn Personen oder zwei Hausstände beschränkt. Auch in den eigenen vier Wänden sind Zusammenkünfte auf zehn Personen begrenzt. Bei Kultur- und anderen Veranstaltungen sind wie bisher 100 Personen erlaubt – Maskenpflicht besteht aber auch am Sitzplatz. Von der Höchstteilnehmerzahl sind aber politische Veranstaltungen, Gremiensitzungen und Parteitage ausgenommen.

Der Konsum im öffentlichen Raum sowie der Ausschank und Verkauf von Alkohol ist zwischen 23 und 6 Uhr untersagt. Weitere Einschränkungen gibt es auch im Sport: Wettkampf- und Trainingsbetrieb darf nur noch kontaktlos ausgeübt werden. Zuschauerinnen und Zuschauer sind weder in geschlossenen Räumen, noch im Freien gestattet – pro minderjährige Person darf eine Person, die erziehungsberechtigt ist, sowie die Trainer*innen und Betreuer*innen mit dabei sein.

Ferner sind maximal drei Besuche pro Woche in Alten- und Pflegeheimen zulässig. Diese sind pro Besuch auf jeweils eine Stunde und maximal zwei Personen begrenzt. Patient*innen müssen künftig bei Transporten zu und innerhalb von Einrichtungen des Gesundheitswesens eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Maskenpflicht besteht ebenso für in Einrichtungen tätige Personen und Besucher*innen – dies gilt auch für in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen tätige Personen mit Ausnahme der arbeitnehmerähnlichen Beschäftigten.

„Mit unserer Allgemeinverfügung orientieren wir uns weitestgehend an den Maßnahmen der benachbarten und ebenfalls von Corona stark betroffenen Kommunen und Kreise an der Mainschiene“, so Astheimer. „Diese Regeln schränken die Bevölkerung stark ein. Sie zu erlassen, tut weh, weil sich viele Menschen auch im Kreis Groß-Gerau schon jetzt an Kontaktbeschränkungen, Abstands- und Hygieneregeln halten. Doch aufgrund von unvernünftigen Verhaltungsweisen von einigen wenigen Personen haben wir im Rhein-Main-Gebiet nun diese sehr hohe Infektionsgefahr.“

ggr

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