Kita-Gebühren Erstattungsregel für den Monat Februar 2021

Groß-Gerau – Für den Fall, dass der Corona-Lockdown verlängert wird, gilt mit Blick auf die Erstattung von Kita-Gebühren für die Betreuungseinrichtungen in Trägerschaft der Kreisstadt Groß-Gerau im Monat Februar 2021 folgende Regel: Sofern Eltern die Betreuung für ihre Kinder an mindestens 15 Betreuungstagen nicht in Anspruch nehmen, wird ihnen die Kita-Gebühr für den kompletten Monat zurückerstattet. Um die Inanspruchnahme der Betreuung zu erfassen, führt das Personal in den Kitas tägliche Anwesenheitslisten. Wird die Betreuung an 14 oder weniger Tagen nicht in Anspruch genommen, erfolgt keine Erstattung der Kita-Gebühren.

Gebühren für das Mittagessen werden laut Satzung und auf Antrag zurückerstattet (siehe § 3 Verpflegungsentgelt, Absatz 2): „Bei Abwesenheit an mindestens Zweidrittel der gebuchten Mittagessen innerhalb von vier Wochen (gesetzliche Feiertage oder ähnliche Schließtage, welche für alle gelten, sind ausgenommen).“
Anträge zur Erstattung der Verpflegungsgebühr erhalten Eltern bei den Leitungen der Kindertageseinrichtungen.

ggr

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