Keine neuen Vogelgrippe-Fälle mehr

Kreis hebt Allgemeinverfügung zur Aufstallpflicht von Geflügel wieder auf

Kreis Groß-Gerau – Weil in Hessen seit einiger Zeit keine neuen Ausbrüche der Aviären Influenza (Geflügelpest, umgangssprachlich: Vogelgrippe) gemeldet wurden und damit das Risiko der Einschleppung des Virus in Geflügelbeständen deutlich gesunken ist, hat der Kreis Groß-Gerau seine Allgemeinverfügung zur Aufstallpflicht von Geflügel vom 15. Dezember 2020 wieder aufgehoben.  Künftig dürfen auch wieder Geflügelausstellungen veranstaltet und besucht werden.

Nach dem Nachweis des Geflügelpest-Virus HPAIV H5 bei fünf verendeten Jungschwänen auf dem Ober-Mooser Teich bei Freiensteinau im Vogelsbergkreis hat der Kreis Groß-Gerau im Dezember als erster Kreis in Hessen alle privaten und gewerblichen Tierhalter*innen angewiesen, ihr Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer besonders geschützten Vorrichtung zu halten. Der letzte Ausbruch der Geflügelpest im Kreis sei amtlich am 18. März 2021 festgestellt worden, schreibt das Veterinäramt des Kreises nun in der aktuellen Begründung. Seitdem seien alle eingesandten Wildvögel negativ auf HPAIV H5 getestet worden. Außerdem sei der Vogelzug der relevanten Wildvögel beendet.

Der Kreis Groß-Gerau besitzt flächenmäßig große ornithologische Risikogebiete in Hessen, die als Überwinterungsquartiere für Gänse und Schwäne dienen.  Weil die Zugvögel aufgrund der vergangenen trockenen Jahre auch vermehrt außerhalb dieser Gebiete rasten, hatte der Kreis die Aufstallpflicht kreisweit verfügt. Die Aufhebung der Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Kreises veröffentlicht.

ggr

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