Impfen zunächst nur in Darmstadt möglich

Das Impfzentrum in Darmstadt. Foto: Arthur Schönbein

Beginn der Terminvergabe – Landräte äußern Bitten und Wünsche

Kreis Groß-Gerau / Südhessen – Mit der Terminvergabe für Impfungen von Personen außerhalb von Alten- und Pflegeheimen ist die größte medizinische Maßnahme angelaufen, die es je in Deutschland gegeben hat. Millionen Menschen sollen möglichst schnell gegen das Covid-19-Virus immunisiert werden. Auch für das Impfzentrum Darmstadt im Darmstadtium wurden über die Hotline 0611 505 92 888 oder 116 117 und online über impfterminservice.hessen.de erste Termine vergeben.

„Termine, die über die Hotline oder das Internet vereinbart wurden, werden uns jetzt laufend übermittelt“, so Darmstadts Oberbürgermeister Jochen Partsch und die südhessischen Landräte der Kreise Bergstraße (Christian Engelhardt), Odenwald (Frank Matiaske), Darmstadt-Dieburg (Klaus Peter Schellhaas) und Groß-Gerau (Thomas Will). Dabei kam es auch zu Problemen.  „Es handelt sich hier um eine logistische Herkulesaufgabe. Wir setzen aber darauf, dass die Anlaufschwierigkeiten durch das Land schnellstmöglich korrigiert werden“, erklären die kommunalen Verantwortlichen und werben einerseits um Verständnis für die anfänglichen Probleme und appellieren andererseits an die Bevölkerung, sich impfen zu lassen.

Um die Covid-19-Pandemie zurückzudrängen, sind in der gesamten Bundesrepublik Impfzentren aufgebaut worden.  In Hessen haben zunächst sechs regionale Impfzentren in Darmstadt, Kassel, Gießen (Heuchelheim), Fulda, Frankfurt und Wiesbaden den Betrieb aufgenommen. Konkret heißt das: Nicht nur die Einwohner von Darmstadt, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger der genannten Kreise, die der Priorisierungsgruppe 1 angehören, können bis auf Weiteres nur für das Impfzentrum Darmstadt im Darmstadtium Termine vereinbaren.

„Wir alle wissen, dass diese Situation, vor allem für ältere Bürger, nicht ideal ist. Wir setzen uns daher gemeinsam dafür ein, dass im Laufe des Monats Februar auch in den übrigen Impfzentren, wie etwa Groß-Gerau,  der Impfstoff verabreicht werden kann“, so Oberbürgermeister Partsch und die südhessischen Landräte in ihrer gemeinsamen Erklärung. Das gemeinsame Ziel ist es, dass möglichst vor Beginn der zweiten Impfung (Auffrischung), also nach derzeitiger Kenntnis ab 8. Februar 2021, auch die ortsnahen Zentren ihre Arbeit aufnehmen können.

„Wir hoffen, dass diese Zentren möglichst bald vom Land Hessen frei gegeben und mit Impfstoff versorgt werden können. Die wohnortnahe Impfung gehört zur Gesundheitsvorsorge und entzerrt die Kontakte in den regionalen Zentren.“ In der Zeit der Überbrückung werden die Kosten für Fahrdienste – auch Taxen – übernommen, sofern diese bereits für Arztbesuche übernommen werden. Sollte die Krankenkasse eine Erstattung ablehnen, trägt das Land Hessen die Kosten.

„Die Impfung ist die wirksamste Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie und der Schlüssel zur Rückkehr in ein ,normales‘ Leben. Jeder, der die Möglichkeit zur Impfung wahrnimmt, leistet einen wertvollen Beitrag auf dem Weg zur Rückkehr in das vielfältige gesellschaftliche Leben, das diese Region zu bieten hat. All denjenigen, die sich in den Gesundheits-, Rettungs-, Sozial- und Notdiensten, öffentlichen und wirtschaftlichen Strukturen besonnen und engagiert einsetzen, gilt unser großer Respekt. Lassen Sie uns gemeinsam dafür arbeiten, diese Pandemie zu meistern. Die Hoffnung, die die Impfchance mit sich bringt, muss zur Realität werden.“ sagen die Landräte und der Oberbürgermeister.

ggr

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