Impfbörse ab sofort wieder geöffnet

Groß-Gerauer Impfzentrum bietet erneut „Restimpfungen“ an

Kreis Groß-Gerau – Aufgrund der riesigen Nachfrage nach Impfwünschen über die Impfbörse des Impfzentrums Groß-Gerau musste diese vor wenigen Wochen zwischenzeitlich geschlossen werden. Inzwischen konnte allen berechtigten Interessent*innen der Impfbörse ein Impfangebot gemacht werden. Aus diesem Grund ist die Impfbörse ab sofort wieder geöffnet.

Über die Impfbörse werden ausschließlich Impfstoffe angeboten, die im Laufe des Tages im Impfzentrum nicht verimpft werden konnten. Für die Vergabe dieser „Restimpfungen“ gilt folgendes Prozedere:

  • Die Bewerber*innen müssen ihren Wohnsitz im Kreis Groß-Gerau haben und den Wohnsitz im Impfzentrum nachweisen.
  • Die Personen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Für jeden Abend erhalten maximal 10 Personen eine Einladung zum Impfzentrum.
  • Die Einladung erfolgt im Laufe eines jeden Tages per Mail.
  • Die Auswahl der Personen erfolgt täglich nach dem Zufallsprinzip.
  • Die betreffenden Personen müssen sich um 22 Uhr am Impfzentrum Groß-Gerau einfinden.
  • Es können nur so viele Personen eine Impfung erhalten, wie Impfstoffreste zur Verfügung stehen.
  • Wie viele Impfungen möglich sind, entscheidet sich erst sehr kurzfristig entsprechend der Verfügbarkeit von restlichen Impfstoffen. Hierbei kann es vorkommen, dass Personen trotz Einladung keine Impfung erhalten können.
  • Die Personen, die zum Impfzentrum bestellt werden und keine Impfung erhalten können, übernehmen automatisch am nächsten Tag die ersten Plätze der Liste. Sollte auch dann keine Impfung möglich sein, erhalten die betreffenden Personen einen verbindlichen Impftermin am Folgetag.
  • Die Mitteilung über den verwendeten Impfstoff erhält man erst an Ort und Stelle, nicht über die Einladung. Eine Wahl des Impfstoffes ist ausdrücklich nicht möglich.
  • Das Impfzentrum weist darauf hin, dass vor Ort keine Diskussionen über einen Tausch des Impfstoffes geführt werden können.
  • Sollte eine Impfung vor Zusendung der Einladungsmail erfolgt sein, ist eine Abmeldung über impfboerse@kreisgg.de erforderlich.

Die zur Vorlage im Impfzentrum benötigten Aufklärungs- und Anamnesebögen finden sich für mRNA- und Vektor-Impfstoffe auf der Homepage des Kreises: www.kreisgg.de, Impfbörse, Aufklärungsmerkblatt, Einwilligungsbogen (mehrsprachig). Die Bögen liegen außerdem im Impfzentrum aus.

ggr

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