Haushalt 2021 abgelehnt

Ausgaben müssen vorerst auf die Notwendigsten beschränkt bleiben 

Riedstadt – Die Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Groß-Gerau hat den von den Stadtverordneten in ihrer Sitzung am 4. Februar beschlossenen Haushalt 2021, der ein Minus von rund 3,9 Millionen Euro ausweist, die Genehmigung verweigert. Bei einem nicht ausgeglichenen Haushalt muss das Regierungspräsidium angehört werden, auf dessen Ausführungen beruht die Ablehnung.

In der Begründung heißt es, dass der im beschlossenen Haushaltssicherungskonzept enthaltene Konsolidierungszeitraum unverhältnismäßig lang sei, da die Ergebnisplanung bis zum Jahr 2024 Fehlbedarfe ausweise und Riedstadt nicht über ausreichend Rücklagen verfüge, um die Fehlbedarfe ausgleichen zu können. Zum Ende des angegebenen Finanzplanungszeitraums 2024 ergebe sich damit insgesamt ein Minus von knapp 13 Millionen Euro.

Zudem würden die vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen und Kreditverpflichtungen mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Büchnerstadt nicht im Einklang stehen.

„Es ist unstrittig, dass wir im zweiten Pandemiejahr mit vielen Unwägbarkeiten zu kämpfen haben und in dieser Zeit der Unsicherheit den Riedstädterinnen und Riedstädtern keine Erhöhung der Grundsteuer zumuten können. Aber zur mittelfristigen Haushaltssicherung wäre eigentlich eine Hebesteuererhöhung in den folgenden Jahren unabdingbar gewesen. Doch dafür gab es bisher keine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung“, erklärt Bürgermeister Marcus Kretschmann.

Die Stadtverwaltung will nun in der Sommerpause den Haushalt mit den neuen bisher vorliegenden Zahlen prüfen und schauen, wo sich Ausgaben gegenüber dem Ansatz verringert haben, oder Mehreinnahmen generiert werden konnten.

Ohne genehmigten Haushalt befindet sich die Stadt nach wie vor in der vorläufigen Haushaltsführung. So müssen Ausgaben auf die Notwendigsten beschränkt bleiben und keine neuen Investitionen begonnen werden. Projekte wie die neuen Kitas oder der Neubau des Bauhofs sind davon nicht betroffen, weil es sich um bereits begonnene Bauprojekte handelt.

ggr

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