Günstigere Straßenbeleuchtung im Kreis Groß-Gerau

Die Straßenbeleuchtung in Riedstadt soll durch einen neuen Vertrag mit der ÜWG günstiger werden. Foto: Stadt Riedstadt

Rechtsanwalt erläutert im Fachausschuss Ergebnis der Verhandlungen mit Überlandwerk

„Ich hatte am Anfang nicht gedacht, dass es so lange dauern würde“, bekannte Rechtsanwalt Alfred Bauer vom Büro W2K, das die beteiligten Kommunen im Kreis Groß-Gerau bei den Vertragsverhandlungen zur Straßenbeleuchtung mit der Überlandwerk Groß-Gerau GmbH (ÜWG) vertreten hatte. Bauer war in den Umwelt-, Bau- und Verkehrsausschuss gekommen, um den Stadtverordneten das Ergebnis der langjährigen und zähen Verhandlungen für Riedstadt zu erläutern.

Kompliziert wurden die Verhandlungen, weil der Verhandlungspartner alternativlos war – das ÜWG liefert bisher nicht nur den Strom für die Straßenbeleuchtung, sondern ist auch Eigentümer sowohl der Leuchten als auch des gesamten Leitungsnetzes. Bisher zahlten die Kommunen auch für die Neuerrichtung von Straßenleuchten sowie eine jährliche Bereitstellungspauschale pro Leuchte. „Das hessische Ried ist überdurchschnittlich teuer“, sagte Bauer. Für die gleiche Dienstleistung würde man zum Beispiel in Baden-Württemberg deutlich weniger zahlen.

Ziel der Kommunen war und ist es, durch ein gemeinsames Vergabeverfahren zu deutlich günstigeren Konditionen für die Straßenbeleuchtung zu kommen. Dafür wollten sie Straßenbeleuchtungsanlagen zu einem angemessenen Kaufpreis erwerben. Doch das ÜWG vertrat zunächst die Auffassung, dass die Kommunen kein Recht zum Kauf hätten, da sie die Anlagen nicht selber betreiben wollten. Zudem ermittelten Gutachter des ÜWG einen hohen Sachzeitwert, bei dem die bei Neuerrichtung der Anlagen bereits von den Kommunen geleisteten Zahlungen nicht berücksichtigt werden sollten, erklärte der Rechtsanwalt die schwierige Ausgangslage.

Er beschrieb auch den langen Weg zur Einigung: Von 1992 bis 2011 hatte es einen Gebietsversorgungsvertrag mit der ÜWG gegeben, der danach regelmäßig verlängert wurde, bis Interimsverträge während des Verhandlungsverfahrens geschlossen wurden. Die Verhandlungsstarre konnte schließlich aufgelöst werden, indem der Erwerb der Leuchtstellen vom Erwerb des Straßenbeleuchtungsnetzes getrennt wurde. Ein langfristiger Straßenbeleuchtungsvertrag mit der Möglichkeit, sofort die Leuchtstellen zu erwerben, wurde verknüpft mit der Möglichkeit für die Kommunen, nach Ende der Vertragslaufzeit auch das Straßenbeleuchtungsnetz zu kaufen. Bei den Verhandlungen konnte auch eine Neuermittlung der Grundlagen für den Sachzeitwert erreicht werden, so Bauer.

So konnte gegenüber den ursprünglichen Vorstellungen des ÜWG aus dem Jahr 2015 von insgesamt 2,1 Millionen Euro Gesamtkosten für Leuchtstellen und Straßenbeleuchtungsnetz plus 90.000 Euro Entflechtungskosten der Gesamtkaufpreis um 41 Prozent auf 1,2 Millionen Euro reduziert werden, erläuterte Bauer.

Riedstadt verfügt über aktuell exakt 2.581 Leuchtstellen, pro Stück sollen sie 262 Euro netto kosten. „Im Vergleich zu den übrigen Kommunen ist das ein niedrigerer Durchschnittswert“, sagte der Rechtsanwalt. Der Erwerb ist während und nach der Vertragslaufzeit möglich, die in Riedstadt bis zum 31. Dezember 2028 geht. Der Rechtsanwalt plädierte dafür, dem Vertrag in der Stadtverordnetenversammlung zuzustimmen und den Kauf der Leuchtstellen zu prüfen, um so die auf dem Markt möglichen Chancen besser zu nutzen. Dem schlossen sich die Ausschussmitglieder an und votierten einstimmig für die Magistratsvorlage.

ggr

 

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