Gemeindevorstand empfiehlt die Befreiung von Betreuungsgebühren

Gemeindevertretung muss der Empfehlung noch zustimmen

Nauheim Der Nauheimer Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 9. Februar beschlossen, dass Eltern, die dem Appell der Hessischen Landesregierung nachkommen und ihre Kinder aufgrund der Corona-Pandemie nicht in die Kindertagesstätten bringen, von Betreuungsgebühren und Verpflegungspauschalen für das erste Quartal 2021 befreit werden können. Damit der Beschluss allerdings rechtskräftig wird, muss die Gemeindevertretung der Empfehlung des Vorstands in ihrer Sitzung Ende Februar noch zustimmen.

 In Nauheim konnten viele Eltern dem Appell der Hessischen Landesregierung nachkommen, ihre Kinder seit Anfang des Jahres zu Hause zu betreuen. „Damit wurde ein wichtiger Beitrag im Sinne des Infektionsschutzes geleistet“, so Bürgermeister Fischer. „Nachdem zunächst laut Satzung die Gebühren erhoben worden sind, schlagen wir nun vor, all jenen die Beiträge zu ersetzen, die keine Betreuung in Anspruch genommen haben. Da sich aktuell abzeichnet, dass der Appell an die Eltern aufgehoben wird, empfehlen wir dennoch die Regelung für das erste Quartal zu treffen, um Eltern bis Ende März weiterhin die Möglichkeit zu bieten eine eigene Abwägung im Sinne des Eigen- und Fremdschutzes zu treffen. Die Kostenbefreiung erfolgt pro Monat, in dem das Kind keine Betreuung in Anspruch genommen hat.“

Da die Kita-Gebühren allerdings in einer Satzung festgelegt sind, bedarf es zur Umsetzung des Beschlusses noch der Zustimmung der Gemeindevertretung. Der Gemeindevorstand empfiehlt, dem gefassten Entschluss zu folgen. Eine Entscheidung kann allerdings erst in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 25.02. getroffen werden. Sobald die Entscheidung rechtskräftig ist, wird die Kita-Verwaltung des Rathauses umgehend eine entsprechende Information mit Vorschlägen zur Rückabwicklung der bereits gezahlten Gebühren herausgeben. Aus finanzieller Sicht erwarte der Gemeindevorstand – wie im letzten Jahr auch – keine Nachteile, da das Land bereits eine Beteiligung an nicht erhobenen Kitagebühren angekündigt hat.

Für die Schulkindbetreuung bestand und besteht für die Eltern die Möglichkeit die Verträge als „ruhend“ zu erklären.

ggr

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