Gefahr durch freilaufende Hunde

Wenn der Frühling erwacht kann ein Hund zum „Störer“ für die Natur werden. Foto: M. Großmann / pixelio.de

Ordnungsverwaltung weist auf Leinenpflicht wegen Setz- und Brutzeit hin

Der Frühling ist die Jahreszeit, in dem viele Vogelarten wie Fasane, Rebhühner, Enten und verschiedene Singvögel als Bodenbrüter ihre Nester auslegen. Auch andere Tiere, wie beispielsweise Rehe, Füchse und Hasen, bringen jetzt unter Hecken und Büschen, entlang von Gräben und Wegrändern, aber auch auf Wiesen und Äckern, ihre Jungen zur Welt. Für die Geburt und das Aufziehen der Nachkommen benötigen die Tiere Schutz und vor allem Ruhe.

Freilaufende Hunde stellen durch den angeborenen Jagdtrieb in der so genannten Setz- und Brutzeit vom 1. März bis 15. Juli eines Jahres eine Gefahr für die wild lebenden Tiere dar. Durch den angeborenen Jagdtrieb sucht der Hund Stellen in der Natur ab und wird dadurch zur Bedrohung für den Tiernachwuchs.

Da das Hundeverhalten völlig seiner Natur entspricht, sind allein die Hundebesitzer für das konfliktfreie Verhalten der Hunde in der Natur verantwortlich. Hunde müssen deshalb derzeit beim Spaziergang in freier Natur grundsätzlich an der Leine geführt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Werden Wildtiere durch einen Hund gehetzt oder verletzt, kann dies den Hundeführer wegen des Verstoßes gegen naturschutzrechtliche Vorschriften zusätzlich teuer zu stehen kommen.

Die Ordnungsverwaltung der Stadt Riedstadt appelliert daher an alle Hundehalter, in dem genannten Zeitraum ihre Vierbeiner auch außerhalb geschlossener Ortschaften an der Leine zu führen. Die Regelung gilt für alle Bereiche, in denen die Gefahr besteht, dass Nachwuchs von Wild oder Bodenbrüter von frei laufenden Hunden gestört werden. Eine ganzjährige Leinenpflicht gilt im Übrigen bereits innerhalb geschlossener Ortschaften.

ggr

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