„Einhaltung der Regeln hat Priorität“

Landrat weist Kommunen zur Kontrolle der Corona-Maßnahmen an

Kreis Groß-Gerau – „Damit die angeordneten Corona-Regeln die gewünschte Wirkung erzielen können, kommt ihrer Einhaltung und deren Kontrolle durch die Ordnungsämter der Kommunen höchste Wichtigkeit und Priorität zu.

Daher muss auch im Kreis Groß-Gerau die Kontrolle der Einhaltung der Corona-Regeln insgesamt gegenüber anderen Aufgaben der Ordnungsämter weiterhin an erste Stelle gesetzt werden“ – mit diesen Worten hat Landrat Thomas Will die Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden im Kreis Groß-Gerau mit Ausnahme der Stadt Rüsselsheim am Main offiziell angewiesen, die verfügte Ausgangsbeschränkung sowie weiterer Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Kreis Groß-Gerau vorrangig zu überwachen. Die Stadt Rüsselsheim am Main ist von der Weisung ausgenommen, weil die Aufsichtsbehörde für die Sonderstatusstadt Rüsselsheim am Main das Regierungspräsidium in Darmstadt ist.

Nach den Erfolgen bei der Eindämmung des Infektionsgeschehens im Januar und im Februar 2021, welche die Grundlage der jüngsten Erleichterungen der Corona-Schutzmaßnahmen bildeten, zeigt die aktuelle Entwicklung insbesondere aufgrund des hohen Verbreitungsgrades der SARS-CoV-2-Variante B.1.1.7 wieder ein starkes Infektionsgeschehen und eine exponentielle Dynamik. Auf den starken Anstieg der Neuinfektionen hat der Kreis mit etlichen Maßnahmen reagiert.

Neben der Ausgangssperre in der Zeit von 21 bis 5 Uhr, die am Gründonnerstag beginnt, ist auch der Kontakt im öffentlichen Raum sowie beim Sport weiter eingeschränkt worden. Auch zum Sport unter freiem Himmel wie generell im öffentlichen Raum dürfen sich jetzt nur noch zwei Haushalte mit maximal fünf Personen (inklusive der Kinder) treffen. Fitness-, Yoga, Pilates- und EMS-Studios dürfen ab Donnerstag nur noch mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test betreten werden. Verlängert wurde zudem die Maskenpflicht auf belebten Plätzen. Die Alten- und Pflegeheime sind von Besucher*innen weiterhin nur mit einem negativen Test zu betreten. Ab Dienstag nach Ostern bleiben die Kindertagesstätten im Kreis Groß-Gerau geschlossen.  Dort wird es dann eine Notbetreuung für Eltern in systemrelevanten Berufen geben.

Die neuen Verfügungen sind ebenso wie die Liste der Berufsgruppen, die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können, auf der Homepage des Kreises (www.kreisgg.de) veröffentlicht.

ggr

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