Brunnenwasser nicht trinken

Symbolbild: flockine auf Pixabay

Kreis erinnert an Warnhinweis zu Grundwasserverunreinigung in Groß-Gerau

Kreis Groß-Gerau – Landrat Thomas Will und der Erste Kreisbeigeordnete Walter Astheimer weisen angesichts der sommerlichen Temperaturen erneut darauf hin, dass Gartenbesitzer*innen im Innenstadtbereich von Groß-Gerau ihr Obst und Gemüse nicht mit Brunnenwasser gießen oder abwaschen sowie das Wasser auch nicht für die Befüllung von Kinderplanschbecken verwenden sollen.

„Das Grundwasser im Stadtgebiet von Groß-Gerau ist unverändert mit organischen Lösungsmitteln (LHKW) aus ehemaligen gewerblichen Nutzungen belastet, weshalb dieses weder als Trinkwasser noch für die Bewässerung von Nutzpflanzen genutzt werden sollte “, so Astheimer. Die Abteilung Umwelt beim Regierungspräsidium Darmstadt und die Untere Wasserbehörde des Kreises Groß-Gerau hatten zuletzt im Mai 2020 in einer Amtlichen Bekanntmachung über die andauernde Grundwassersituation informiert. Wer seither einen Brunnen bei der Wasserbehörde anzeigte, wurde, falls im betroffenen Stadtgebiet wohnhaft, über die Verunreinigung informiert. Aktuell ziehen das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) und die Untere Wasserbehörde des Kreises noch weitere Grundwasser- und Bodenproben, um anhand dieser Daten die Karte mit Verunreinigungen im Grundwasser fortzuschreiben. Mit diesen Daten sollen dann auch Aussagen über die Dimensionen der Verunreinigung möglich sein. Über die Ergebnisse wollen RP, Untere Wasserbehörde und Stadt Groß-Gerau im Herbst 2021 die Bürger*innen im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung informieren.

Bis dahin gilt die Bekanntmachung, die auf der Homepage des Kreises veröffentlicht wurde, unverändert weiter. Zentrale Aussage der Bekanntmachung: Brunnenwasser nicht trinken. Zugleich wird in der Bekanntmachung aber auch betont, dass das gesamte Stadtgebiet Groß-Gerau an das öffentliche Trinkwassernetz angeschlossen ist, hier keine Verunreinigungen vorliegen und somit auch keine negativen Auswirkungen für die Bevölkerung.

ggr

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