Bitte: Auf Landes-Regelung warten

Impfzentrum nicht für Terminvergabe zuständig

Kreis Groß-Gerau – Beim Impfzentrum des Kreises Groß-Gerau häufen sich momentan Anfragen via E-Mail nach Vereinbarungen von Impfterminen. Daher weist der Kreis noch einmal explizit darauf hin, dass eine Vereinbarung von Impfterminen über das Impfzentrum nicht möglich ist.

Nach dem Impfstart am Sonntag, 27. Dezember, wird zunächst weiterhin mit mobilen Teams in Altenheimen geimpft; das Impfzentrum in den Turnhallen der Martin-Buber-Schule in Groß-Gerau ist noch nicht geöffnet. Wenn absehbar ist, wann die mobilen Teams private Personen aufsuchen bzw. wann das Impfzentrum öffnet, werden die Termine entsprechend den Regeln des Landes vereinbart. Über das genaue Procedere wird das Land Hessen zu gegebener Zeit informieren.

„Wir als Impfzentrum haben darauf keinen Einfluss und können die einzelnen Anfragen auch nicht beantworten“, teilt die Leitung des Groß-Gerauer Impfzentrums daher mit.

ggr

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