Befristete Corona-Regel

Foto: Sabine van Erp auf Pixabay

Anpassung der Pflegeversicherung während der Pandemie

Kreis Groß-Gerau – Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben gegenüber ihrer Pflegekasse einen Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro, der für Pflege, Betreuung oder Hauswirtschaft eingesetzt werden kann. Die Leistung muss normalerweise von einem zugelassenen Anbieter erbracht werden, wie der Pflegestützpunkt des Kreises Groß-Gerau mitteilt. In den jetzigen Coronazeiten ist es jedoch für viele Betroffene ein großes Problem, einen zugelassenen Anbieter für diese Leistung zu finden.

Um Versorgungsengpässen entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber reagiert und für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 den Zugang zu Entlastungsleistungen spürbar erleichtert. Zunächst befristet bis zum 30. September 2020 gilt nun die Regel, dass Entlastungsleistungen auch von anderen Personen erbracht werden dürfen. Dies kann zum Beispiel medizinisches oder pflegerisches Fachpersonal sein oder eine Privatperson, die nicht mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft lebt.

Der Pflegestützpunkt empfiehlt, einen formlosen Antrag auf Kostenerstattung bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Aus dem Antrag muss der Name und die Anschrift der Hilfsperson hervorgehen sowie die Höhe der entstehenden Kosten. Der Pflegestützpunkt im Groß-Gerauer Landratsamt weist zudem darauf hin, dass diese Regelung nur für Personen mit Pflegegrad 1 gilt und, wie oben erwähnt, befristet ist. Personen mit Pflegegrad 2 – 5 müssen für den Entlastungsbetrag weiterhin auf zugelassene Leistungserbringer zurückgreifen.

Zu allen Änderungen und Fragen rund um Pflege und Versorgung steht das Team des Pflegestützpunkts im Landratsamt telefonisch von 8 bis 16 Uhr (Mittwoch bis 18 Uhr) zur Verfügung. Einzelberatungstermine im Landratsamt können vereinbart werden. Hausbesuche werden aufgrund der aktuellen Situation nicht angeboten.

Das Team der Pflegestützpunktes ist erreichbar unter der Telefonnummer 06152 989-463 oder per E-Mail an pflegestuetzpunkt@kreisgg.de.

ggr

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