Frist zur Erstattung der Beförderungskosten der Schüler*innen
Kreis Groß-Gerau – Der Fachbereich Bildung und Schule des Kreises-Groß-Gerau weist darauf hin, dass die Anträge auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten für das Schuljahr 2020/2021 (1. August 2020 – 31. Juli 2021) bis spätestens 31. Dezember 2021 beim Fachbereich Bildung und Schule eingereicht sein müssen. Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, können später eingereichte Anträge nicht mehr berücksichtigt werden. Der Kreis darauf hin, dass die Anträge vorrangig über das Online-Portal zu stellen sind. Es können sowohl Grundanträge als auch Erstattungsanträge online gestellt werden. Links zu Online-Anträgen:
www.kreisgg.de/bildung/schuelerbefoerderung/
ggr